Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Angebots der Agentur Unique Models (nachfolgend „Agentur“ genannt) erfolgt.
§ 1 Gültigkeit (1) Mit seiner Bewerbung / Einschreibung in die Kartei der Agentur erkennt das Model die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Abweichende Regelungen - insbesondere Bedingungen des Models, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich die Agentur schriftlich damit einverstanden erklärt.
(2) Die Geschäftsbedingungen haben auch dann Gültigkeit, wenn das Angebot außerhalb der Republik Österreich genutzt wird. Gerichtsstand Wiener Neustadt.
§ 2 Leistungsumfang und Haftung/Agentur
(1) Die Agentur führt eine Kartei zur Vermittlung von Komparsen, Kleindarstellern, Darstellern, Schauspielern und Models für Film-, TV-, Werbeproduktionen und ähnlichen künstlerischen Produktionen.
(2) Die Agentur ist online unter der Adresse www.unique-models..at erreichbar und bietet damit dem Model die Möglichkeit, sich über die Agentur zu informieren. Weiters werden auf der Website quartalsmäßig open Castings veröffentlicht, damit sich das Model zu diesen, bei Erfüllung der angeforderten Kriterien und bei Interesse , anmelden kann.
Requested Castings, d.h.Castings für bereits vom Kunden vorausgewählten Darstellern werden nicht online gestellt, sondern seperat von der Agentur bearbeitet.
(3) Die Agentur kann keine erfolgreiche Vermittlung garantieren.
Der Kunde/ Auftraggeber entscheidet über die Auswahl des Darstellers.
Die Agentur haftet demzufolge nicht, falls keine Vermittlung zustande kommt. Das Model entscheidet frei, selbstständig und eigenverantwortlich darüber, eine Vermittlung anzunehmen, es ist dazu gegenüber der Agentur nicht verpflichtet. Die Aufnahme in die Kartei begründet kein Anstellungsverhältnis.
(4) Ziel der erfolgreichen Vermittlung sind die ordnungsgemäß erfolgten Aufnahmen. Die genauen Zeiten der Durchführung werden einvernehmlich festgelegt (Dispo). Die erfolgreich abgeschlossenen Arbeiten des Models werden mit einem vorab festgelegten Pauschalhonorar abgegolten. Die Bezahlung erfolgt im Nachhinein durch Online-Überweisung oder Barauszahlung , wie vom Model erwünscht.
Die Verrechnung erfolgt, je nach Absprache, mit dem Kunden oder mit der Agentur.
Mit diesem Pauschalhonorar sind alle mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen abgegolten. Die Vermittlung erfolgt auf Werkvertragsbasis. Das Model ist für den Erfolg seiner Tätigkeit voll verantwortlich. Bei Nichtgelingen - Gagenverlust.
§ 3 Gebühren / Agenturprovision / Auszahlungsmodalitäten (1)
1. auf freiberuflicher, nebenberuflicher Basis
ein Model ist freiberuflich, in der Entscheidung einen Auftrag anzunehmen völlig frei und nicht verpflichtet Aufträge durchzuführen oder auf Abruf verfügbar zu sein.
Es ist auch nicht exklusive an unsere Agentur gebunden, d.h. es kann auch über andere Agenturen Aufträge annehmen.
Gerne kan das Model selbst ein professionelles Modelbook zur Verfügung stellen. Die Verwendungsrechte des Bildmaterials müssen vom Model vorab abgeklärt werden, damit Unique Models dieses auch verwenden darf.
Sollte das Fotomaterial nicht ausreichend oder die Verwendungsrechte nicht abgeklärt sein, so kann Unique Models gerne für Sie auf Wunsch ein Shooting mit einem professionellen Fotograf/Innen organisieren, wenn Sie einen Auftrag dazu erteilen.
Es ist jedoch für die Zusammenarbeit keineswegs verpflichtend.
In Falle der freien Tätigkeit finanziert Unique Models das Präsentationsmaterial nicht vor, im Gegensatz zum Exklusivvertrag, s.u.
Die Kosten für ein Fotoshooting Basic mit einem professionellen Fotografen betragen EUR 150,- inklusive 20 % MWST.
2 bis 3 verschiedene Outfits, inklusive 5 bearbeitete digitale Fotos inklusive aller Verwendungsrechte.
Wird hierfür ein Fotostudio für Sie gebucht, so kommen Eur wochentags EUR 42,-/ Stunde, Sa/ So Eur 48,- Eur / Stunde hinzu.(www.studio35.at). Dies können Sie gerne auch direkt mit dem Fotostudio verrechnen.
Packagepreis EUR 192,- 7 Fotos digital inklusive aller Verwendungsrechte. inkl.Fotostudio.
2. Exklusivvertrag 1 Jahr
das Model/ DarstellerIn ist 1 Jahr an die Agentur gebunden und muß eine bestimmte Quote an angebotenen Casting erfüllen. In diesem Fall werden die Kosten von Präsentationsmaterial vorfinanziert .
Bei erfolgreicher Vermittlung erhält das Model/ Darsteller ein pauschales Modelhonorar. (3) Die Gagenabrechnung erfolgt auf Werkvertragsbasis. Allfällige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind vom Model selbst abzuführen.
§ 4 Einschreibung (1) Die Einschreibung in die Kartei kommt mit der Anmeldung des Models per Mail zustande. (2) Die Agentur hat das Recht Bewerbungen abzulehnen und Personen nicht in die Kartei aufzunehmen. § 5 Abmeldung / Stilllegung / Löschung aus Kartei (1) Der Datensatz des Models kann auf Wunsch des Models jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. Dies muss schriftlich per Post oder E-Mail der Agentur mitgeteilt werden.
Adresse: Rosendornberggasse 19; 2372 Gießhübl
(2) Die Agentur behält sich bei groben Fehlverhalten des Models vor, dessen Datensatz zu löschen.
3) Es sind keine Kündigungsfristen einzuhalten.
Die Vereinbarung git für 1 Jahr und erlischt automatisch. Bei Wunsch auf Verlängerung muß das Model selbständig eine Verlängerung beantragen.
§ 6 Pflichten des Models (1) Das Model ist für den Inhalt seiner Bewerbung und somit für die Informationen, die es über sich bereitstellt, allein verantwortlich. Das Model versichert, dass die von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Das Model verpflichtet sich, allfällige Datenänderungen wie auch Veränderungen im Aussehen der Agentur zeitgerecht bekannt zu geben. (2) Das Model nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dreharbeiten auf eigene Gefahr teilnimmt. Eltern haften für ihre Kinder. (3) Das Model verpflichtet sich, die Agentur von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen schad- und klaglos zu halten, die durch seine Vermittlung und/oder Teilnahme entstehen könnten. (4) Bei persönlicher Verhinderung ist die Agentur zeitgerecht zu verständigen. Das Model kann in diesem Fall grundsätzlich Ersatz bzw. Vertretung stellen, dies ausschließlich nach Absprache (hinsichtlich der Eignung) mit der Agentur. (5) Das Model überträgt der Agentur mit Erhalt des Honorars alle, wie immer gearteten in jedem Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit entstandenen und noch entstehenden Rechte, insbesondere das Verfügungs- und Verwertungsrecht für bzw. von Handlungen, Darstellungen, Wiedergaben jeglicher Art, die von ihm für die Agentur geleistet worden sind, sowie das Recht der Vervielfältigung und Verwertung jeder Art. (6) Das Model verpflichtet sich, die aus seiner Tätigkeit zufließenden Einkünfte selbst zu versteuern, sich bei der der SVA zu melden und allfällige Sozialversicherungsbeiträge selbst zu leisten.
§ 7 Haftung der Agentur (1) Die Agentur trägt keine Haftung für körperliche, finanzielle oder andere Schäden, die durch eine selbständige Tätigkeit entstehen könnten. (2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen (z. B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank). Die Agentur haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche das Model selbst Dritten zugänglich gemacht hat, von diesen missbraucht werden. (3) Die Agentur ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), Angaben des Nutzers auf die diesen AGB zu Grunde liegenden Richtlinien hin zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Daten.
§ 8 Datenschutz (1) Bei der Einschreibung in die Kartei gibt das Model freiwillig persönliche Daten preis. Das vom Fotografen für die Agentur erstellte Fotomaterial des Nutzers wird ausschließlich zur Vermittlung (und keinesfalls zur Veröffentlichung) verwendet. (2) Das Model, das Bildmaterial aus anderen Quellen zur Verfügung stellt, trägt die alleinige Verantwortung betreffend dessen Urheberrechts. Falls andere Personen als das Model über Rechte an dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial verfügen (dies betrifft u.a. Urheber- oder Leistungsschutzrechte des Fotografen und das Recht am eigenen Bild), hat das Model die Einwilligung zur Veröffentlichung / Weitergabe der Bilder von den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen. Das Model erklärt mit Übermittlung allfälligen Bildmaterials, dass die Daten frei von Rechten Dritter sind oder Rechten Dritter nicht entgegenstehen. Die Agentur übernimmt hierfür keine Haftung. Die Agentur darf diese Daten für Zwecke der Vermittlung nutzen und weitergeben.